Unternehmervorsorgevollmacht

Auch als Unternehmen können Sie durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit in die Situation kommen, dass Sie keine Entscheidungen mehr treffen können und damit auch Ihr Unternehmen vorübergehend nicht mehr leiten können. Gerade in klein- und mittelständischen Unternehmen führt dies häufig zur Handlungsunfähigkeit mit der Folge, dass das Gericht einen Betreuer bestellen wird, der Sie vertritt und unternehmerische Entscheidungen treffen wird. Es ist ein Irrglaube, dass Ihre Familienmitglieder oder Geschäftspartner Sie automatisch vertreten können.

Abhängig von der von Ihnen gewählten Gesellschaftsform und Ihrer Stellung in dem Unternehmen sieht das Gesetz verschiedene Vollmachtsarten mit teilweise gesetzlich vorgebenden Vollmachtsumfang vor. So finden sich die gesetzlichen Regelungen für einen Freiberufler im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), während beispielsweise die im Zusammenhang mit einer GmbH stehenden Vollmachten im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt sind. Allen Regelungen gemein ist, dass Sie jeweils eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens einsetzen, welche die Ihnen im Unternehmen zustehenden Rechte ausüben.