Die Mehrzahl der in Deutschland angestellt Beschäftigten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, so dass diese beinahe zu einem lebenslangen Begleiter wird. Sie erbringt vielfältige Leistungen, wie Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- / Witwerrente, Waisen- und Halbwaisenrente sowie Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Insbesondere im Bereich der Erwerbsminderungsrente kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich der Frage, ob eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt.
Auch bei Entscheidungen zu Rehabilitations- oder Umschulungsmaßnahmen kommt es oft zu Uneinigkeiten zwischen dem Versicherten und der Rentenversicherung hinsichtlich der Erforderlichkeit oder dem erwarteten Nutzen der Maßnahmen.
Gegen all diese Entscheidungen steht Ihnen der Rechtsweg offen.