Die eigene Bestattung zu organisieren, ist für viele eines der unangenehmsten Themen, mit denen man sich beschäftigen kann, da man sich mit dem eigenen Sterben nur ungern befasst, so dass diese Aufgabe dann den Angehörigen zufällt.
Jedoch ist es für diese eine große Entlastung, wenn Sie im Vorfeld Ihre persönlichen Wünsche niedergelegt haben. Auch vermeiden Sie Streit unter den Trauernden, wenn Ihre Wünsche verbindlich festgehalten wurden. Dies kann mithilfe einer Bestattungsverfügung erfolgen. In dieser können Sie neben dem Ort der Bestattung und deren Art auch Details, wie Blumen oder Musikwünsche, regeln bzw. auch schon den ganzen Ablauf der Trauerfeierlichkeiten vorgeben.
Immer wieder kommt es vereinzelt vor, dass Bestattungswünsche im Testament geregelt werden.. Davon raten wir Ihnen jedoch ab, da ein Testament im Allgemeinen erst Wochen, teilweise sogar erst Monate, nach dem Tod eröffnet wird und in aller Regel die Bestattung dann bereits stattgefunden hat. Ihre Wünsche können dann zumeist nicht mehr berücksichtigt werden, so kann eine bereits vorgenommene Einäscherung nicht mehr rückgängig gemacht werden, um Ihnen die gewünschte Erdbestattung zu ermöglichen.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Erd- und die Feuerbestattung. Die Erdbestattung ist die gängigste Form in Deutschland und bietet wenig Auswahlmöglichkeiten. Bei der Feuerbestattung gibt es mehr Alternativen, so kann man auf einem Friedhof oder in einem Friedwald beigesetzt werden. Alternativ kann die Asche in einer speziellen Urne auf hoher See versenkt werden.
Darüber hinaus gibt es noch regionale Besonderheiten und im Ausland stehen Ihnen auch andere Möglichkeiten zur Verfügung, über die sie ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens Sie sicherlich gern informiert.
Schließlich können Sie im Rahmen einer Bestattungsverfügung auch einen sogenannten Totenfürsorgeberechtigten ernennen. Dieser ist für den Leichnam und die Durchführung der Bestattung verantwortlich. Er kann auch Einzelheitender Bestattung, der Feierlichkeiten und der Grabpflege regeln. Sollten Sie zu Lebzeiten keine Regelung getroffen haben, wird auf die gesetzlichen Grundlagen zurückgegriffen. Diese sind regional unterschiedlich geregelt, jedoch werden grundsätzlich zunächst Ehegatten, dann Kinder (in absteigender Reihenfolge), Eltern und danach weiter entfernte Verwandte herangezogen. Im Rahmen der Bestattungsverfügung können Sie eine Person Ihrer Wahl ernennen, um so beispielsweise Streitigkeiten zwischen den Kindern zu vermeiden.
Bei aller Freiheit, die individuellen Wünsche festzulegen, sollten Sie bei der Erstellung einer Bestattungsverfügung neben den damit verbundenen Kosten und dem Aufwand, den Ihre Angehörigen bei der Umsetzung haben, darauf achten, dass Sie den Hinterbliebenen so viel Gestaltungsraum lassen, dass diese auch die Möglichkeit haben, sich individuell einzubringen, um von Ihnen Abschied nehmen zu können.
Bei der konkreten Ausgestaltung Ihrer Bestattungsverfügung sollten Sie auf eindeutige Formulierungen achten, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche auch umgesetzt werden. Gern stehen wir Ihnen hierbei behilflich zur Seite.
