Ein Grad der Behinderung ab mindestens 50 Grad bringt einige Vorteile mit sich, so dass eine große Zahl von Anträgen gestellt wird, denen mitunter jede Grundlage fehlt. Im Ergebnis führt dies allerdings dazu, dass die Behörden den berechtigten Anträgen teilweise nicht die erforderliche Zeit und Aufmerksamkeit widmen können und Bescheide unter Umständen unter Zeitdruck und nur mittels vorliegender Befunde – ohne ärztliche Untersuchung – erstellt werden.

Sollten Sie nicht den erwarteten Grad der Behinderung bzw. das dabei beantragte Merkmal zum GdB zugesprochen bekommen haben, der Verschlimmerungsantrag abgelehnt oder gar der GdB herabgestuft worden sein, sollten Sie sich rechtlichen Rat holen, ob ein Vorgehen gegen den zugrundeliegenden Bescheid sinnvoll ist.