Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung, die das Risiko absichert, pflegebedürftig zu werden. Abhängig von der Pflegebedürftigkeit ist die Anerkennung eines Pflegegrads mit Dienst-, Sach- und Geldleistungen verbunden. Daher ist die Einordnung in den passenden der fünf Pflegegrade für den Betroffenen und seine Angehörigen von essentieller Bedeutung, um die erforderlichen Mittel zur Gestaltung der Pflege und des Alltags zur Verfügung zu haben. Immer wieder kommt es dazu, dass ein bereits anerkannter Pflegegrad aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen wieder aberkannt werden kann. Grundlage für diese Entscheidungen ist zumeist ein Pflegegutachten, welches die Pflegebedürftigkeit anders darstellt als dies der Betroffene und seine Angehörigen einschätzen.

Gegen solch einen Bescheid kann man innerhalb eines Monats ab Zugang Widerspruch einlegen bzw. – sollte der Widerspruch abschlägig beschieden werden – Klage erheben.