Der Sektor der stationären Heilbehandlung betrifft neben den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen auch die im Pflege- und Pharmabereich tätigen Berufsträger.
Geprägt wird das Recht der Gesundheitswirtschaft nicht nur durch die immensen Investitionssummen und Haftungsrisiken,
sondern auch durch die hohe Intensität der staatlichen Reglementierung, die bei jedem entscheidenden Schritt rechtzeitig beachtet sein will.
In diesem nicht nur wirtschaftsrechtlichen, sondern überwiegend öffentlich-rechtlich einzuordnenden Rechtsgebiet ist der Rechtsgestaltung das Hauptaugenmerk geschuldet.
Mit unserem präventiven Ansatz bieten wir gern rechtliche Unterstützung bei der Gestaltung an. Doch auch bei der notwendigen Rechtsdurchsetzung stehen wir an der Seite unserer Partner.