
Sie sorgen sich um Ihre Kinder und wollen ihnen allzeit das bestmögliche Leben bieten. Was soll nun aber geschehen, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit längerfristig oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, sich um Ihre Kinder zu kümmern?
Wenn beide Elternteile gleichzeitig versterben oder der einzige Sorgeberechtigte, bleiben die Kinder verwaist zurück. Dann muss vom Gericht ein sogenannter Vormund bestimmt werden, der die Sorge für die Kinder übernimmt.
Das Familiengericht überprüft hierfür das persönliche Umfeld der Kinder, insbesondere die Verwandtschaft, um Personen zu ermitteln, welche geeignet sind, das Amt auszuüben. Abhängig vom Alter der betroffenen Kinder werden auch diese befragt und deren Wünsche berücksichtigt.
Das Familiengericht überprüft hierfür das persönliche Umfeld der Kinder, insbesondere die Verwandtschaft, um Personen zu ermitteln, welche geeignet sind, das Amt auszuüben. Abhängig vom Alter der betroffenen Kinder werden auch diese befragt und deren Wünsche berücksichtigt.
Allerdings haben Sie als Sorgeberechtigte die Möglichkeit, vorab auszuwählen, wer Vormund Ihrer Kinder werden soll. So können Sie beispielsweise auch die Patentante oder den Patenonkel wählen, welche mit den Kindern gar nicht verwandt sind. Sie als Eltern sind am besten in der Lage, einzuschätzen, wer für das tägliche Wohlergehen Ihrer Kinder sorgen soll und sie auf dem Weg zum selbstständigen Erwachsenen unterstützen soll.
Das Familiengericht wird Ihren Wünschen Folge leisten und die von Ihnen gewünschte Person als Vormund ernennen, es sei denn
- die benannte Person ist tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage, das Amt zu übernehmen,
- durch die Ernennung wäre das Wohl Ihres Kindes gefährdet oder
- das mindestens 14 Jahre alte Kind widerspricht der Wahl des Vormunds.
Sie können Ihre Sorgerechtsverfügung so gestalten, dass sie sowohl für den Fall der Geschäftsunfähigkeit als auch für den Fall des Todes gilt. Hierbei gelten allerdings unterschiedliche Anforderungen an die Form, in welcher Sie die Verfügung erstellen müssen.
Am sichersten sind Sie, wenn Sie den strengsten Formvorschriften Genüge tun, und die Verfügung handschriftlich erstellen, das bedeutet, dass Sie diese persönlich mit der Hand schreiben und mit Unterschrift und Datum versehen.
Je nach Familiensituation kann es ausreichen, eine Verfügung von beiden Elternteilen gemeinsam erstellen zu lassen oder aber es sind zwei voneinander getrennte Verfügungen erforderlich. Dies klären wir mit Ihnen im Einzelfall.
Auch ist es sicherlich empfehlenswert, mit dem von Ihnen gewählten Vormund im Vorfeld das Gespräch zu suchen, um sicherzustellen, dass er sich dieser Situation auch gewachsen fühlt und Ihre persönlichen Wünsche hinsichtlich der Erziehung Ihrer Kinder und den zu vermittelnden Wertvorstellungen kennt.
Im Ergebnis ist es von vielen individuellen Umständen in Ihrem persönlichen Umfeld abhängig, wie Sie Ihre persönliche Sorgerechtsverfügung erstellen, damit diese rechtssicher ist und auch Ihre persönlichen Wünsche widerspiegelt, um so eine wohlabgewogene Entscheidung für die Zukunft Ihrer Kinder darzustellen.
Gern beraten wir Sie und sind Ihnen bei der Erstellung einer solchen Sorgerechtsverfügung behilflich.