Gesellschaftsrecht

Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Gesellschaftsgründung bis zur Auseinandersetzung und Beendigung. Wir begleiten Sie bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen und Reorganisationen. Ihnen stehen in Deutschland die Rechtsformen der Personengesellschaften und der Kapitalgesellschaften zur Verfügung. Wir beraten Sie, welche Form der Gesellschaft die beste Option für Ihr Unternehmen ist. Weiterhin unterstützen wir Sie gerne in Haftungsfragen, der Erstellung von Verträgen und bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorständen und Aufsichtsräten.

Grundlage einer zu gründenden Gesellschaft ist immer der Gesellschaftsvertrag. Dabei handelt es sich um ein komplexes Thema, da hier die grundlegenden Pflichten und Rechte der Gesellschafter geregelt werden. Damit ist dieser Vertrag das Herzstück des Unternehmens und auch der Maßstab, an dem spätere Streitigkeiten unter den Gesellschaftern gemessen werden.

Auch bei der Umstrukturierung von Unternehmen oder der Einleitung der Unternehmensnachfolge stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.